temPERSO EXPERTS – Gehaltsabrechnung richtig lesen!

Die Gehaltsabrechnung erhalten Sie zwar nur einmal pro Monat, es ist aber ein wichtiges Dokument, schließlich geht es hier um Ihr Geld für Ihren Lebensunterhalt. Nehmen Sie sich aber die Zeit, Ihre Gehaltsabrechnung anzuschauen, diese wirklich zu verstehen und zu kontrollieren? Wahrscheinlich wandert Ihr Blick lediglich über das Brutto- und Nettogehalt, Sie lochen das Dokument, legen es ab und das war es. Eine Überprüfung ist jedoch sinnvoll, denn möglicherweise übersehen Sie den ein oder anderen Fehler und verpassen somit, den ein oder anderen Euro mehr herauszuholen. temPERSO EXPERTS erklärt Ihnen, welche Faktoren beim Lesen und Prüfen Ihrer Gehaltsabrechnung wichtig sind.
  1. Ist das Gehalt, wie vertraglich vereinbart, korrekt?
Bei einem festen Gehalt sollte der ausgezahlte Betrag konstant sein, es sei denn, die Höhe des Bruttogehalts oder einzelne Abgaben ändern sich. Falls das ausgezahlte Gehalt nicht wie erwartet ist oder sich geändert hat, sollten Sie den Unstimmigkeiten auf den Grund gehen.
  1. Ist die Lohnsteuerklasse korrekt?
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommen und nach der Lohnsteuerklasse des Beschäftigten. Die Steuerklasse richtet sich danach, ob Sie ledig, verheiratet oder verwitwet sind und ob Sie Kinder haben. Wird eine falsche Steuerklasse zur Berechnung des Gehalts herangezogen, kann dies mehrere hundert Euro Unterschied im Monatsnettolohn ausmachen. Nachdem die Lohnsteuerkarte abgeschafft und zum 01. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt wurde, wird Ihre Lohnsteuerklasse über das ELStAM-Verfahren abgerufen. Bei Ihrem Arbeitgeber werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder Kirchenaustritt) automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Unstimmigkeiten in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen müssen direkt mit dem Finanzamt geklärt werden.
  1. Sind die Abgaben der Sozialversicherungen korrekt?
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen können sich ändern. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn Sie sich über die aktuelle Höhe der Abgaben informieren. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6 Prozent (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 7,3 Prozent). Zusatzbeiträge der Krankenkassen können hinzukommen. Diese werden alleine vom Arbeitnehmer getragen. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sank zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 9,3 Prozent). Mit dem Pflegestärkungsgesetz II ist ab 2017 der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent gestiegen (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 1,275 Prozent). Kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent. Diesen trägt der Arbeitnehmer allein. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sollen laut Pflegebericht der Bundesregierung bis 2022 stabil bleiben. Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung ist zum 01.01.2011 auf 3,0 Prozent gestiegen. Dieser Satz gilt auch für 2018 (Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 1,5 Prozent).
  1. Sind alle Gehaltsbestandteile korrekt?
Das Gehalt kann sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen, wie beispielsweise Prämien, Urlaubsgeld sowie Zulagen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Vergleichen Sie diese mit den Angaben in Ihrem Arbeitsvertrag, in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
  1. Ist die Kirchensteuer korrekt?
Wenn Sie einer Religionsgemeinschaft angehören und auch tatsächlich in Deutschland leben, kann es sein, dass Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuer auch einen Beitrag an Ihre Kirche leisten müssen. Neben der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche erheben auch die alt-katholischen Kirchen, die freien Protestanten, die freireligiösen Gemeinden, die Unitarier und die jüdischen Gemeinden eine Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die bereits berechnete Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt diese 8 Prozent, in den anderen Bundesländern liegt der Anteil für die Kirchensteuer bei 9 Prozent. Solange Sie in Deutschland wohnen, kann nur ein Austritt aus der Religionsgemeinschaft einen Wegfall der Steuern bewirken. Mit dem Online-Kirchensteuer Rechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihr Beitrag für Ihre Kirchengemeinde ist. Falls Ihr Einkommen über einer Kappungsschwelle liegt, können Sie beantragen, dass ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen kommt. Falls Sie in einer Ehe mit verschiedenen Konfessionen leben oder nur ein Partner verpflichtet ist, Kirchensteuer zu zahlen, kommen weitere Sonderregelungen zur Anwendung. Sofern beide Partner Kirchensteuer zahlen müssen, wird bei gemeinsamer Veranlagung die erhobene Steuer unter beiden Religionsgemeinschaften gleich verteilt. Ist ein Partner konfessionslos, kann ein sogenanntes Kirchgeld erhoben werden. Behalten Sie diese Punkte im Hinterkopf, erkennen Sie Fehler in Ihrer Gehaltsabrechnung und können diese reduzieren. Schauen Sie sich Ihre Gehaltsabrechnung genau an – es geht um Ihr Geld. temPERSO EXPERTS unterstützt Sie in Ihrem beruflichen Werdegang.

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